Märklin · K.W.St.E.
Die Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen (K.W.St.E.) waren die Staatsbahn des Königreichs Württemberg (seit 1918 freier Volksstaat Württemberg) zwischen 1843 und 1920.
Wie in vielen anderen Staaten des Deutschen Bundes gab es auch im Königreich Württemberg ab etwa 1825 Überlegungen, die Verkehrserschließung des Landes zu verbessern. Private Interessengruppen bildeten sich, ab 1834 befasste sich auch der Staat mit dieser Frage und gab Gutachten in Auftrag, die geeignete Lösungen aufzeigen sollten. Anträge auf Konzessionen zum Bau von Privatbahnen (z. B. von der 1836 gegründeten Württembergischen Eisenbahngesellschaft) wurden zunächst abgelehnt. Die Hauptstrecken waren als Staatsbahn vorgesehen. Damit wollten Regierung und König Interessen des Staates im Hinblick auf den lukrativ erscheinenden Transitverkehr wahren. Zur Führung der Linien in die Nachbarstaaten waren ohnehin zwischenstaatliche Verhandlungen erforderlich.
Gesetzlich festgelegt wurde der Streckenbau durch das Eisenbahngesetz vom 18. April 1843, womit dieser Tag zum Geburtsdatum der K.W.St.E. wurde. Ausdrücklich sah das Gesetz vor, dass der Bau von Zweigstrecken auch durch Privatgesellschaften möglich sein sollte. Dieses Gesetz war zugleich der Anstoß für die Gründung der Maschinenfabrik Esslingen, die Eisenbahnfahrzeuge und Eisenbahntechnik in Württemberg maßgeblich gestaltete.
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